Weingarten, Keller und Aufzeichnungspflichten

Weinbau-Software für Winzer in Österreich und Deutschland

Kellerbuch, Pflanzenschutz-Aufzeichnungen, Ernte- und Bestandsmeldung: Diese Seite zeigt, was ein Weinbaubetrieb in Österreich und Deutschland aufzeichnen muss, bis wann und wer es prüft — und welche dieser Daten GrapeFlow für Sie festhält. 99 USD pro Monat für das ganze Weingut, 90 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

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Eine Rebfläche, ihre Pflanzenschutzmaßnahmen und die Weinpartie daraus — auf einem Bildschirm. Demodaten — Ridgeline Cellars ist ein fiktives Weingut.

Was GrapeFlow im Weingut festhält

Eine Online-Anwendung für Weingarten und Keller, im Browser am Computer oder am Handy — ohne Installation.

  • Rieden und Pflanzenschutz

    Rebflächen mit Sorte und Fläche, Phänologie, Reifeproben und Beobachtungen. Jede Behandlung mit Mittel, Wirkstoff, Aufwandmenge, Fläche, Wiederbetretungsfrist und Wartezeit — druckbar. Dazu ein Peronospora- und Oidium-Risiko je Fläche aus modellierten Wetterdaten, als Entscheidungshilfe.

  • Lese und Übernahme

    Wiegescheine je Rebfläche; bei der Übernahme warnt GrapeFlow, wenn die Wartezeit eines Mittels nicht eingehalten wurde.

  • Keller, Partie für Partie

    Tanks, Fässer und Amphoren; Umzüge, Verschnitte, Zusätze, Gärverlauf, Laboranalysen, Abfüllung und Flaschenlager.

  • Von der Flasche zur Rebfläche

    Rückverfolgung in beide Richtungen mit Rückrufbericht als PDF und einer öffentlichen QR-Seite je abgefüllter Partie.

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Was ein Weinbaubetrieb in Österreich und Deutschland aufzeichnen muss

Die wichtigsten Aufzeichnungen und Meldungen für einen Betrieb, der eigene Trauben erntet und selbst keltert — Österreich zuerst. Jede Angabe stammt aus den unten genannten amtlichen Quellen; wo eine Frist dort nicht steht, nennen wir keine.

Aufzeichnungs- und Meldepflichten im Weinbau, Österreich und Deutschland
AufzeichnungRechtsgrundlageWas sie enthalten mussFrist / AufbewahrungWer prüft
AT · Kellerbuch (Ein- und Ausgangsbücher)§ 31 Weingesetz 2009Pflicht für alle, die Wein in Verkehr bringen, auch juristische Personen. Die Bücher müssen eine ordnungsgemäße Kontrolle ermöglichen; Buchhaltungsunterlagen können als Aufzeichnungen gelten.Ständig aktuell zu halten.Bundeskellereiinspektion; die Bücher können auch bei einer Prüfung durch die Finanzbehörde herangezogen werden.
AT · Ernte- und Erzeugungsmeldung samt Stammdatenerhebungsblatt§ 29 Weingesetz 2009Geerntete Trauben und daraus gewonnener Wein; das Stammdatenblatt mit den aktuellen Betriebsdaten jedes Jahr dazu.Stichtag 30. November, Abgabe bis 15. Dezember. Über 3.000 Liter Wein nur online über Wein-Online; kleinere Betriebe auch über die Gemeinde.BMLUK (Weindatenbank); Gemeinden leiten Papiermeldungen an die Bundeskellereiinspektion weiter.
AT · Bestandsmeldung§ 29 Weingesetz 2009Die vorhandene Menge an Wein.Stichtag 31. Juli, Abgabe 16. Juli bis 15. August in Wein-Online.BMLUK. Wer die Meldepflicht mindestens zweimal verletzt, kann für den betroffenen Jahrgang keine staatliche Prüfnummer beantragen.
AT · Pflanzenschutz-AufzeichnungenArt. 67 VO (EG) Nr. 1107/2009; Pflanzenschutzmittelgesetze der Länder (z. B. Stmk. PSMG 2012)Grundstück, Schlaggröße, Kultur, Mittel, Aufwandmenge je Hektar oder Konzentration und Brühmenge, Datum. Seit 1. Jänner 2026 zusätzlich EPPO-Code (Rebe: VITVI), BBCH-Stadium und Zulassungsnummer.Innerhalb von zwei Tagen nach der Anwendung eintragen, mindestens drei Jahre aufbewahren. Maschinenlesbar verpflichtend ab 1. Jänner 2027.Vollzug durch das jeweilige Bundesland.
AT · Antrag auf staatliche Prüfnummer§§ 10, 11 und 25 Weingesetz 2009Weinart, Rebsorte, Herkunft, Qualitätsstufe und Mostgewicht, bei Prädikatswein die Mostpartienummern; dazu Proben des Weins.Vor dem Inverkehrbringen; bis zum Abschluss darf der Wein nicht verändert werden. Entscheidung längstens binnen fünf Wochen.Bundesamt für Weinbau, Eisenstadt: Analyse und amtliche Kost.
DE · Weinbuchführung (Register)Art. 147 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1308/2013; §§ 5–13 Weinüberwachungsverordnung 2026Ein Konto je homogener Partie mit eigener Weinnummer; beim Lesegut täglich natürlicher Alkoholgehalt, Herkunft und Rebsorte; Liste der Behälter über 60 Liter mit Nummer, Fassungsvermögen und Aufstellungsort; Eigenverbrauch und Schwund; abgefüllt und unabgefüllt getrennt. Elektronisch nur mit unveränderbarer Protokolldatei.Lesedaten bis spätestens 15. November in ein Herbstbuch möglich; Jahresabschluss spätestens 31. Juli. Register mit Belegen so aufbewahren, dass es bei einer Kontrolle sofort vorgelegt werden kann.Weinkontrolleure der Länder (§ 31 Weingesetz).
DE · Pflanzenschutz-AufzeichnungenArt. 67 VO (EG) Nr. 1107/2009; § 11 PflanzenschutzgesetzDie Anwendungen je Fläche; der Betriebsleiter führt die Aufzeichnungen aller Anwender für seine Flächen zusammen.Bis 31. Dezember 2026 noch schriftlich zulässig, danach elektronisch. Aufbewahrungsfrist zählt ab Beginn des Folgejahres.Die zuständigen Landesbehörden.
DE · Ernte-, Erzeugungs- und Bestandsmeldung§§ 21–23 Weinüberwachungsverordnung 2026Erntemeldung nur, wer Trauben abgibt statt selbst zu keltern; Erzeugungsmeldung, wer Wein erzeugt; Bestand an Wein und Traubenmost.Erntemeldung bis 15. Januar; bei Lese nach dem 15. Januar bis 1. März. Bestand zum 31. Juli; Abgabetermin je Land (Bayern: 7. August).Zuständige Landesstellen, in Bayern die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Stand: 31. Oktober 2026. In Deutschland gilt seit 2. September 2026 die neue Weinüberwachungsverordnung; Fristen können zwischen den Bundesländern abweichen — maßgeblich ist Ihre Landesstelle.

Das Weinjahr der Meldungen und Fristen

Vom Pflanzenschutz im Frühjahr bis zum Bestandsstichtag am 31. Juli — Österreich (AT) und Deutschland (DE) nebeneinander.

  1. Ganzjährig: jede Spritzung binnen zwei Tagen aufzeichnen. So verlangen es in Österreich die Landesgesetze. 2026 dürfen Sie noch auf Papier aufzeichnen; ab 1. Jänner 2027 maschinenlesbar (AT) bzw. elektronisch (DE).

  2. Lese: Lesegut täglich eintragen. DE: natürlicher Alkoholgehalt, Herkunft und Rebsorte jeden Tag ins Register, während der Ernte auch in ein Herbstbuch — spätestens bis 15. November übertragen. Die Weinkontrolle kann bei der Herbstkontrolle Proben des Leseguts ziehen.

  3. 16. November – 15. Dezember (AT): Erntemeldung und Stammdatenblatt. Stichtag 30. November, Abgabe in Wein-Online. Bis zum Ende des Zeitraums lässt sich die gespeicherte Meldung noch ändern.

  4. 15. Januar (DE): Erntemeldung. Nur für Traubenerzeuger, die nicht alles selbst keltern. Für die Erzeugungsmeldung rechnet die Verordnung 100 kg Trauben als 78 Liter Wein; bei Lese nach dem 15. Januar gilt der 1. März.

  5. Vor jedem Verkauf als Qualitätswein: Prüfnummer beantragen. AT: staatliche Prüfnummer beim Bundesamt für Weinbau. DE: amtliche Prüfungsnummer nach sensorischer und analytischer Prüfung (§ 19 Weingesetz).

  6. 31. Juli: Bestandsstichtag in beiden Ländern. DE: Jahresabschluss des Registers. AT: Bestandsmeldung von 16. Juli bis 15. August in Wein-Online. DE: Bestandsmeldung an die Landesstelle, in Bayern bis 7. August.

Kontrollen und Zertifizierungen: was Prüfer sehen wollen

Wer kommt in den Keller, was verlangt er — und welche Teile davon in GrapeFlow schon aufgezeichnet sind.

  • Bundeskellereiinspektion (AT)

    Prüft anhand des Kellerbuchs, was ein- und ausgegangen ist; sie erhält auch die Papiermeldungen kleinerer Betriebe von den Gemeinden. GrapeFlow zeigt Eingänge, Umzüge, Verschnitte, Zusätze und Abfüllungen je Partie und Behälter — das Kellerbuch selbst führen Sie weiter.

  • Staatliche Prüfnummer (AT)

    Analyse in Eisenstadt, dann eine Kost durch sechs geschulte Verkoster und einen Kostleiter; mehr als die Hälfte muss zustimmen. Für den Antrag liefert GrapeFlow Sorte und Rebfläche je Partie sowie die Laboranalysen im Keller.

  • Nachhaltig Austria

    Das Zertifikat des Österreichischen Weinbauverbands: ein Online-Tool mit Maßnahmen zu Klima, Energie, Boden, Biodiversität, Wasser und Weinqualität, jedes Jahr an die Kontrollstelle übermittelt. Vor-Ort-Audit bei größeren Betrieben jährlich, bei kleinen grundsätzlich alle drei Jahre. Pflanzenschutz-Aufzeichnungen und Lesemengen je Fläche stehen in GrapeFlow.

  • Bio-Kontrolle (EU-Bio)

    Jährlich, durch nach der Norm 17065 akkreditierte und von der Lebensmittelbehörde zugelassene Kontrollstellen. Geprüft werden Dünge- und Pflanzenschutzmittel und die Herkunft entlang der Kette; Betriebe zeichnen zugekaufte Betriebsmittel auf, Verarbeiter führen eine Mengenflusskontrolle. GrapeFlow verbindet Behandlungen, Lese und Partien.

  • Weinkontrolle (DE)

    Weinkontrolleure dürfen Bücher, Begleitpapiere, Analysenbücher und geschäftliche Aufzeichnungen einsehen und Ausdrucke elektronischer Daten verlangen. Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind auf Verlangen zu übermitteln, elektronisch, wenn sie elektronisch vorliegen — dafür ist der Rückrufbericht als PDF gedacht.

  • Amtliche Qualitätsweinprüfung (DE)

    Die Prüfungsnummer gibt es erst nach systematischer sensorischer und analytischer Untersuchung; sie steht dann auf jedem Behältnis. GrapeFlow hält die Analysen und die Abfüllungen je Partie fest.

Was GrapeFlow führt, was bei Ihnen bleibt

GrapeFlow hält die Daten fest, aus denen Ihre Bücher und Meldungen entstehen. Es meldet nichts an Behörden, ist an Wein-Online nicht angebunden und ersetzt kein amtlich vorgegebenes Buch.

Aufzeichnungs- und Meldepflichten und die Rolle von GrapeFlow
PflichtWas GrapeFlow führtWas bei Ihnen bleibt
Kellerbuch (AT) bzw. Weinbuchführung (DE)Eingänge, Kellerbewegungen, Verschnitte, Zusätze, Abfüllungen und Mengen je Partie und Behälter.Das gesetzliche Buch bzw. Register in der vorgeschriebenen Form, in Deutschland mit Weinnummer und Behälterliste.
Pflanzenschutz-AufzeichnungenJede Anwendung je Rebfläche mit Mittel, Wirkstoff, Aufwandmenge, Fläche, Datum und Wartezeit; druckbar.Zulassung der Mittel prüfen; EPPO-Code, BBCH-Stadium und Zulassungsnummer nach den Vorgaben ab 2026 ergänzen.
Erntemeldung und ErzeugungsmeldungWiegescheine je Rebfläche und Sorte, die Partien daraus und die Mengen im Keller.Die Meldung in Wein-Online (AT) bzw. an die Landesstelle (DE).
Bestandsmeldung zum 31. JuliBestände je Partie, im Tank und in der Flasche.Die Meldung selbst, fristgerecht.
Prüfnummer für QualitätsweinLaboranalysen, Sorte und Herkunft je Partie.Antrag, Proben und Etikettierung.
Begleitdokumente beim VersandWelche Partien wohin gegangen sind und woher sie stammen.Das Begleitdokument: GrapeFlow stellt keines aus.
Rückverfolgbarkeit (Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002)Partien vor- und nachgelagert, Rückrufbericht als PDF.Den Bericht auf Verlangen der Behörde übermitteln.

GrapeFlow ist mit keiner Behörde, keiner Weindatenbank und keinem Zertifizierungssystem verbunden.

Für Weinbaubetriebe mit eigenen Rieden und Lagen

GrapeFlow ist für Betriebe gemacht, die ihre Trauben selbst ernten und selbst keltern — vom Weinviertel, Kamptal und der Wachau über das Burgenland bis in die Steiermark, ebenso an Mosel, in der Pfalz, in Rheinhessen oder in Franken. In Österreich gilt ab 3.000 Litern Wein: Ernte- und Erzeugungsmeldung nur online; darunter auch über die Gemeinde. Für beide Fälle brauchen Sie dieselben Zahlen je Riede und Partie.

Gerechnet wird in Hektar, Kilogramm und Litern. Erfassen können Sie jede Rebsorte, auch Grüner Veltliner, Zweigelt, Blaufränkisch oder Müller-Thurgau; die Sortenanfälligkeit im Peronospora- und Oidium-Modell ist allerdings nur für international verbreitete Sorten wie Riesling, Chardonnay, Pinot Noir und Pinot Gris hinterlegt.

Für die Lese zählt in beiden Ländern der Tag: in Deutschland Rebsorte, Herkunft und natürlicher Alkoholgehalt täglich ins Register, in Österreich bleibt die Erntemeldung bis 15. Dezember offen. Wer Wiegescheine am Handy im Weingarten erfasst, hat beides beisammen.

Die Oberfläche der App ist auf Deutsch, mit deutschen Datums- und Zahlenformaten; diese Seite erklärt, was Sie darin finden.

Ein Preis, alles inklusive

99 USD pro Monat oder 990 USD pro Jahr (zwei Monate geschenkt), zzgl. Steuern. Weingarten, Keller, Rückverfolgbarkeit und Pflanzenschutz-Aufzeichnungen inklusive, ohne Kosten pro Benutzer. 90 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

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Häufige Fragen

Bis wann ist die Erntemeldung in Österreich abzugeben?

Stichtag ist der 30. November, Abgabe bis 15. Dezember, gemeinsam mit dem Stammdatenerhebungsblatt. Wer mehr als 3.000 Liter Wein erzeugt, meldet online über Wein-Online; kleinere Betriebe können auch über die Gemeinde melden.

Wann ist die Bestandsmeldung fällig?

In beiden Ländern zählt der Bestand am 31. Juli. In Österreich melden Sie ihn von 16. Juli bis 15. August in Wein-Online; in Deutschland setzt die Landesstelle den Termin, in Bayern ist es der 7. August.

Darf ich das Kellerbuch bzw. das Weinregister elektronisch führen?

In Deutschland ja, wenn eine unveränderbare Protokolldatei Teil des Registers ist, keine Buchung rückgängig gemacht werden kann und jede Eintragung der Kontrolle vorgelegt werden kann (§ 6 WeinÜV 2026). GrapeFlow ist kein solches amtliches Register; es hält die Kellerdaten fest, aus denen Sie Ihr Buch führen.

Was muss ich beim Pflanzenschutz ab 2026 zusätzlich aufzeichnen?

In Österreich seit 1. Jänner 2026 den EPPO-Code der Kultur (Rebe: VITVI), das BBCH-Stadium und die Zulassungsnummer des Mittels. Die maschinenlesbare Pflicht gilt ab 1. Jänner 2027; in Deutschland ist die schriftliche Form noch bis 31. Dezember 2026 zulässig.

Wie lange muss ich Pflanzenschutz-Aufzeichnungen aufbewahren?

In Österreich nach den Landesgesetzen mindestens drei Jahre, eingetragen binnen zwei Tagen nach der Anwendung. In Deutschland zählt die Frist ab Beginn des Jahres nach der Aufzeichnung (§ 11 Pflanzenschutzgesetz).

Übermittelt GrapeFlow Meldungen an Wein-Online oder an die Landesstelle?

Nein. GrapeFlow übermittelt keine Ernte-, Erzeugungs- oder Bestandsmeldung und stellt keine Begleitdokumente aus. Es liefert die Mengen je Rebfläche, Partie und Behälter, aus denen Sie die Meldung ausfüllen.

Was kostet GrapeFlow?

99 USD pro Monat oder 990 USD pro Jahr (zwei Monate geschenkt), zzgl. Steuern. Ein Preis in USD pro Weingut, alle Module inklusive, keine Kosten pro Benutzer. Der Test dauert 90 Tage und braucht keine Kreditkarte.

Ist die App auf Deutsch?

Ja. Ein Betrieb mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein nutzt die App auf Deutsch, mit den Begriffen des Kellers — Tank, Fass, Abstich, Verschnitt — und deutschen Datums- und Zahlenformaten. Auch das Registrierungsformular, die E-Mails und die PDF-Dokumente sind auf Deutsch.