Rebberg, Keller und Kontrollen in der Schweiz
Software für Rebbau und Weinkeller in der Schweiz
Vom Traubenpass über die Weinlesekontrolle bis zur Kellerbuchhaltung, welche die Schweizer Weinhandelskontrolle prüft: Hier steht, was ein Schweizer Einkellerer festhalten muss, auf welchen Termin und wer kontrolliert — und welche dieser Angaben GrapeFlow für Sie führt. 99 USD im Monat für den ganzen Betrieb, 90 Tage gratis.
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Was GrapeFlow festhält
Eine Webanwendung für Rebberg und Keller, im Browser auf Computer oder Smartphone.
Parzellen und Pflanzenschutz
Parzellen mit Sorte und Fläche, Phänologie, Reifeproben in °Brix. Jede Behandlung mit Produkt, Wirkstoff, Menge, Fläche, Datum und Wartefrist, als Liste druckbar.
Traubenannahme
Gewicht je Parzelle und Sorte bei der Übernahme; eine Warnung, wenn eine Wartefrist noch läuft.
Keller nach Partien
Tanks, Barriques und andere Gebinde; Umzüge, Assemblagen, Zusätze, Gärung, Analysen, Abfüllung, Flaschenlager.
Rückverfolgung
Von der Flasche zur Parzelle und zurück, mit Rückrufbericht als PDF.
Welche Aufzeichnungen ein Schweizer Weinbaubetrieb führen muss
Für einen Betrieb, der eigene Trauben annimmt, presst und den Wein verkauft — also Einkellerer im Sinne der Weinverordnung ist. Jede Zeile stützt sich auf die amtlichen Quellen am Ende der Seite; wo die Frist kantonal geregelt ist, sagen wir das.
| Aufzeichnung | Grundlage | Inhalt | Termin / Aufbewahrung | Kontrolle |
|---|---|---|---|---|
| Weinlesekontrolle (Eigenkontrolle) | Art. 28–30a Weinverordnung (WeinV, SR 916.140) | Für jeden Traubenposten: Kennnummer des Traubenpasses, Bewirtschafter, Rebsorte, Menge in kg (zugekaufte Posten gewogen, eigene geschätzt oder gewogen, sofern der Kanton nichts anderes vorschreibt), natürlicher Zuckergehalt in °Brix oder °Oechsle mit dem Refraktometer, Eingangsdatum; dazu die Einteilung in eine Weinklasse. | Meldung an den Herkunftskanton der Trauben nach dessen Vorgaben. Deutschschweiz (KoReKo): spätestens innert einer Woche nach der Lese, über Agate oder Gelan. | Der Standortkanton des Einkellerers, risikobasiert; jeder Einkellerungsbetrieb mindestens alle sechs Jahre (seit 1. Januar 2026). |
| Traubenpass und Rebbaukataster | Art. 4 und 24b WeinV | Der Kanton stellt den Traubenpass für jede zugelassene Rebfläche aus: Rebsorten, erlaubte Weinklassen, Traubenhöchstmengen in kg, Gemeinde, Fläche in m², eindeutige Kennnummer. | Kataster jährlich nachgeführt. Flächen für Landwein oder Tafelwein bis 31. Juli des Erntejahres dem Kanton melden. | Kanton: automatischer Abgleich der Traubenposten mit dem Traubenpass. |
| Kellerbuchhaltung (Sortenkarten mit Belegen) | Art. 34a und 34b WeinV; Wegleitung der SWK | Laufend: Ein- und Ausgänge, Lieferanten und Käufer im Handel, Mengen nach Jahrgang, Sorte, Sachbezeichnung und Eigentümer, jede Volumenveränderung durch Behandlung, Verluste. Eine Sortenkarte je Weinbezeichnung; ein Kellerbuch (Verarbeitungsjournal), sobald an offenen Weinen gearbeitet wird; ein Lagerfassverzeichnis mit Nummer und Inhalt jedes Gebindes. | Abschluss auf den 31. Dezember, Neueröffnung mit dem effektiven Vorrat. Geschäftsdokumente und Kellerbuchhaltung 10 Jahre nach Ablauf des Geschäftsjahres aufbewahren. | Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), im Auftrag des Bundes. |
| Inventar und Mengenumsatz | Art. 34d WeinV | Vorräte an Weinhandelsprodukten nach Sorte, Sachbezeichnung und Jahrgang; dazu der im Kalenderjahr umgesetzte Liter-Umsatz. | Inventar per 31. Dezember, Meldung bis 31. Januar, nur noch elektronisch im SWK-Onlineschalter — auch ohne Lagerbestand. Ein detailliertes Inventar zeigen Sie bei der Inspektion. | SWK; die Gesamtzahlen gehen an das BLW. |
| ÖLN-Aufzeichnungen | Art. 25 und Anhang 1 Ziff. 1 Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) | Parzellenverzeichnis und -plan, Düngung, Pflanzenschutz (Produkt, Zulassungsnummer, Einsatzdatum und Menge), Erntedaten und Erträge. | Regelmässig führen, mindestens sechs Jahre aufbewahren. | Der Wohnsitz- bzw. Sitzkanton, der die Kontrollen delegieren kann. |
| Rückverfolgbarkeit als Lebensmittel | Art. 83 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02) | Von wem Sie Trauben, Most oder Wein bezogen und an wen Sie geliefert haben; die direkte Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgenommen. | Auf Verlangen jederzeit. | Kantonale Lebensmittelkontrolle (Kantonschemiker). |
| Etikette | Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12); LIV (SR 817.022.16) — Übersicht der SWK | Sachbezeichnung (bei AOC mit Ursprung), Name und Adresse, Alkoholgehalt in % vol, Warenlos (der Jahrgang kann als Los gelten), Nennfüllmenge, «Enthält Sulfite» ab mehr als 10 mg SO₂ pro Liter. | Vor dem Inverkehrbringen, in einer Amtssprache. | SWK und kantonale Lebensmittelkontrolle. |
| Bio-Aufzeichnungen | Art. 25 und 30 Bio-Verordnung (SR 910.18) | Buchhaltung und detaillierte Aufzeichnungen über Pflanzenbau und Hilfsstoffeinsatz; im Rebbau dürfen nur zugelassene Betriebsmittel auf dem Betrieb lagern. | Laufend. | Zertifizierungsstelle: mindestens eine Kontrolle pro Jahr, mindestens 10 % der Besuche unangekündigt. |
Stand: 1. November 2026. Die Weinlesekontrolle regeln die Kantone im Rahmen der Weinverordnung; für Trauben aus der Westschweiz, dem Tessin, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Freiburg gelten eigene kantonale Weisungen.
Das Weinjahr der Kontrollen und Termine
Von der Flächenmeldung im Sommer bis zur Inventarmeldung im Januar.
Bis 31. Juli des Erntejahres: Landwein- und Tafelweinflächen melden. Wer auf einer Fläche statt AOC-Wein Landwein oder Tafelwein erzeugen will, meldet sie dem Kanton. Bei Reklamationen gilt nach den KoReKo-Weisungen die per 31. Juli gemeldete Weinklasse.
Im Wümmet: jeden Traubenposten einzeln erfassen. Mehrere Bewirtschafter, Sorten, Gemeinden oder Lesedaten dürfen nicht zu einem Posten zusammengelegt werden. Das Mostgewicht wird gleich nach der Lese an einer repräsentativen Probe gemessen; für die Kalibrierung des Refraktometers ist der Einkellerer verantwortlich.
Innert einer Woche: Weinlesedaten übermitteln (Deutschschweiz). Jeder Posten erreicht das Rebbaukommissariat des Herkunftskantons spätestens eine Woche nach der Lese; nach Abschluss der Lese alle Posten binnen einer Woche. Wer Trauben kauft oder im Lohn keltert, stellt dem Bewirtschafter fristgerecht einen Lieferschein aus.
Nach der Lese: Kellerblatt vom Kanton. Der Kanton fasst alle Einkellerungen nach Weinklasse, Rebsorte und Gemeinde zusammen. Das Kellerblatt ist die Grundlage für die Sortenkarten und wird der SWK elektronisch zur Verfügung gestellt.
31. Dezember: Kellerbuchhaltung abschliessen, Inventar aufnehmen. Sortenkarten schliessen, Vorrat zählen und per 1. Januar mit dem effektiven Bestand neu eröffnen.
31. Januar: Inventar und Mengenumsatz an die SWK. Im Onlineschalter, mit der Unterschrift der verantwortlichen Person; innerhalb der Frist lässt sich die Meldung noch korrigieren. Die Kantone liefern dem BLW bis Ende Januar den Weinlesebericht, die SWK die zusammengestellten Inventare bis Ende März.
Wer kontrolliert und was verlangt wird
Die Schweiz kontrolliert Wein in zwei aufeinanderfolgenden Teilen — Weinlese und Weinhandel —, dazu die Lebensmittel- und gegebenenfalls die Bio-Kontrolle.
Kanton: Überwachung der Weinlesekontrolle
Stichproben vor Ort während der Lese, nach Risiko: Verlässlichkeit früherer Eigenkontrollen, bisheriges Verhalten, Witterung, Trauben aus anderen Kantonen, eingekellerte Menge. Der Kanton kann Posten deklassieren, wenn Höchstmenge oder Mindestzuckergehalt nicht erreicht sind.
Schweizer Weinhandelskontrolle
Inspektion mindestens alle sechs Jahre. Betriebe, die eigene Trauben verarbeiten, nur eigene Produkte verkaufen und höchstens 20 hl aus demselben Produktionsgebiet zukaufen, kommen in der Regel in eine tiefe Risikokategorie. Am Inspektionstag liegen Sortenkarten, Belege und die Kellerblätter je Herkunftskanton geordnet bereit; Tanks und Barriques tragen Inhalt, vollständige Weinbezeichnung und eine Messvorrichtung.
Pflichten gegenüber der SWK
Kellerbuchhaltung aushändigen, Zutritt zu allen Geschäfts- und Lagerräumen gewähren, Etiketten und Dokumente vorlegen, Einsicht in Finanz- und Betriebsbuchhaltung geben und Proben kostenfrei überlassen. Die Kontrollkosten trägt der Betrieb nach dem Gebührentarif.
Kantonale Lebensmittelkontrolle
Wer mit Wein umgeht, meldet seine Tätigkeit auch der kantonalen Vollzugsbehörde. Sie kann Auskunft verlangen, von wem Sie bezogen und an wen Sie geliefert haben.
AOC-Prüfung der Kantone
Die Kantone legen für ihre AOC Gebiet, Rebsorten, Mindestzuckergehalt und Höchstertrag fest und prüfen die Weine mit einem System zur Analyse und organoleptischen Prüfung.
Bio-Zertifizierung
Eine vom BLW zugelassene Zertifizierungsstelle kontrolliert mindestens einmal jährlich, bei schrittweiser Umstellung zweimal, und erhält Zugang zu allen Räumen, Parzellen und Belegen.
Was GrapeFlow führt und was bei Ihnen bleibt
GrapeFlow hält die Daten fest, aus denen Ihre Kontrollen und Meldungen entstehen. Es ist weder an Agate, Gelan noch an den SWK-Onlineschalter angebunden und übermittelt nichts an Behörden.
| Pflicht | In GrapeFlow | Bei Ihnen |
|---|---|---|
| Weinlesekontrolle | Gewicht je Parzelle, Sorte und Datum bei der Annahme; Reifeproben in °Brix. | Traubenpass-Nummer, Weinklasse und die Übermittlung an das Rebbaukommissariat. |
| Kellerbuchhaltung | Eingänge, Umzüge, Assemblagen, Zusätze, Verluste und Abfüllungen je Partie und Gebinde; Liste der Tanks und Barriques mit Volumen. | Sortenkarten in der von der SWK zugelassenen Form, nummerierte Belege, Abschluss per 31. Dezember. |
| Inventar und Mengenumsatz | Bestände je Partie, offen und in Flaschen. | Die Meldung im SWK-Onlineschalter bis 31. Januar. |
| ÖLN-Aufzeichnungen | Jede Behandlung je Parzelle mit Produkt, Menge, Fläche und Datum; Erntemengen je Parzelle. | Zulassungsnummer prüfen und ergänzen, Düngung und Nährstoffbilanz, Aufbewahrung über sechs Jahre. |
| Rückverfolgbarkeit (LGV) | Partien rückwärts bis zur Parzelle und vorwärts bis zur Abfüllung, Rückrufbericht als PDF. | Kunden- und Lieferantenangaben aus Ihrer Buchhaltung. |
| Etikette | Analysen inklusive SO₂ und Alkohol je Partie. | Gestaltung und Angaben der Etikette. |
GrapeFlow ist mit keiner Behörde, keinem Kanton, der SWK und keiner Zertifizierungsstelle verbunden.
Für Einkellerer zwischen Genfersee, Bündner Herrschaft und Tessin
Die Weinverordnung teilt das Schweizer Rebland in drei Regionen: Westschweiz (Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Jura, Bielersee), Deutschschweiz und italienische Schweiz (Tessin und Misox). Für AOC-Weine liegt der natürliche Mindestzuckergehalt der weissen Gewächse bei mindestens 15,2 °Brix in der Westschweiz und 15,8 °Brix in den beiden anderen Regionen, der roten bei 17,0 bzw. 17,6 °Brix im Tessin. Die Höchsterträge betragen 1,4 kg/m² für Weisse und 1,2 kg/m² für Rote, im Tessin 1,2 kg/m² für beide; die Kantone dürfen strenger sein.
Aus 100 kg Trauben dürfen höchstens 80 Liter Schweizer Wein entstehen. Wer Traubengewicht und Literzahl je Partie nebeneinander sieht, erkennt rechtzeitig, ob eine Assemblage oder ein Abstich diese Grenze berührt.
GrapeFlow rechnet in Hektaren, Kilogramm und Litern; Traubenpass und Kataster nennen Flächen in Quadratmetern (1 ha = 10 000 m²). Erfassen lassen sich alle Sorten, auch Chasselas, Müller-Thurgau oder Merlot; das Mehltau-Modell kennt die Anfälligkeit allerdings nur für international verbreitete Sorten wie Pinot Noir, Chardonnay oder Riesling.
Für Betriebe mit Sitz in der Schweiz ist die App auf Deutsch, mit Schweizer Zahlenformat. Auch das Anmeldeformular, die E-Mails und die PDF-Berichte sind auf Deutsch.
Quellen
Amtliche Quellen, gelesen am 1. November 2026:
- Weinverordnung (SR 916.140), Stand 1. Januar 2026 — Bundespublikation
- Direktzahlungsverordnung (SR 910.13), Stand 1. Januar 2026 — Fedlex
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (SR 817.02), Art. 83 — Fedlex
- Bio-Verordnung (SR 910.18), Stand 1. Januar 2025 — Bundespublikation
- BLW — Weinkontrolle in der Schweiz: Übersicht und Kontaktstellen (Stand 30.07.2026)
- KoReKo — Weisungen 2026 für die Weinlesekontrolle in den Weinbaukantonen der Deutschschweiz (Kanton Graubünden)
- Schweizer Weinhandelskontrolle — Wegleitung Kellerbuchhaltung Produktion und Handel (Version 4, 03/2025)
- Schweizer Weinhandelskontrolle — Merkblatt: Pflichten bei einer Weinhandelstätigkeit
- Schweizer Weinhandelskontrolle — FAQ Inventar- und Mengenumsatzmeldung
- Schweizer Weinhandelskontrolle — Kennzeichnung von Weinen: Etikettierung und Onlinehandel
Ein Preis für den ganzen Betrieb
99 USD monatlich oder 990 USD jährlich (zwei Monate inbegriffen), zuzüglich anwendbarer Steuern. Rebberg, Keller, Rückverfolgung und Pflanzenschutz-Journal sind enthalten, unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden. 90 Tage gratis, ohne Kreditkarte.
Gratis-Test über 90 Tage startenFragen und Antworten
Wie lange muss ich die Kellerbuchhaltung aufbewahren?
Nach der Wegleitung der SWK zehn Jahre nach Ablauf des Geschäftsjahres, zusammen mit den Geschäftsdokumenten. Die ÖLN-Aufzeichnungen verlangt die Direktzahlungsverordnung mindestens sechs Jahre.
Darf ich die Kellerbuchhaltung mit einer Software führen?
Die SWK lässt anstelle ihrer Sortenkarten handelsübliche Wein- oder Finanzbuchhaltungsprogramme zu, wenn alle Angaben der Sortenkarte übersichtlich darstellbar sind. GrapeFlow ist keine von der SWK zugelassene Kellerbuchhaltung; es liefert die Kellerbewegungen, aus denen Sie sie führen.
Bis wann melde ich Inventar und Mengenumsatz?
Inventar per 31. Dezember, Meldung bis 31. Januar im Onlineschalter der SWK, auch wenn kein Lagerbestand vorhanden ist.
Übermittelt GrapeFlow Weinlesedaten an den Kanton?
Nein. GrapeFlow ist weder an Agate noch an Gelan angebunden. Es hält Gewicht, Sorte, Parzelle und Datum fest, die Sie für die Weinlesekontrolle brauchen.
Was kostet GrapeFlow in der Schweiz?
99 USD monatlich oder 990 USD jährlich, zuzüglich anwendbarer Steuern. Abgerechnet wird in USD, pro Betrieb, mit allen Modulen. Der Test dauert 90 Tage, ohne Kreditkarte.