Compliance und Rückverfolgbarkeit

2. Nov. 2026·2 Min. Lesezeit·Luis Patrão

Bio-Kontrolle im Weinbau: Anmeldung und Checkliste für Rebberg und Keller

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Die Bio-Kontrolle entscheidet sich weniger im Rebberg als in der Stimmigkeit der Aufzeichnungen. In der Schweiz gelten dabei eigene Regeln: Massgebend ist die Schweizer Bio-Verordnung, nicht die EU-Verordnung.

Anmeldung und Zertifizierung

Der Betrieb meldet sich bei einer der vier in der Schweiz akkreditierten und zugelassenen Zertifizierungsstellen an. Für Landwirtschaftsbetriebe sind dies bio.inspecta und Bio Test Agro. Nur zertifizierte Produkte dürfen als «biologisch» oder «ökologisch» bezeichnet werden. Ein staatliches Bio-Logo gibt es nicht; auf jedem Bio-Produkt muss aber der Code der Zertifizierungsstelle stehen. Neu bewirtschaftete Flächen müssen der Zertifizierungsstelle innert 30 Tagen gemeldet werden.

Für die Weinbereitung verweist die Bio-Verordnung auf die EU-Durchführungsverordnung 2021/1165; dort stehen etwa die zugelassenen önologischen Mittel und die SO₂-Grenzwerte. Wer die Knospe von Bio Suisse trägt, erfüllt zusätzlich deren strengere Richtlinien. Dazu gehört die Gesamtbetrieblichkeit: Die Knospe wird nur an Betriebe vergeben, die insgesamt biologisch wirtschaften.

Die Checkliste

Allgemeine Unterlagen

  • Vertrag mit der Zertifizierungsstelle aktuell
  • Zertifikat und Bericht der letzten Kontrolle, Mängel behoben
  • Flächenverzeichnis aktuell, Neuland gemeldet
  • Bei Knospe-Betrieben: ganzer Betrieb biologisch geführt

Rebberg

  • Vollständige Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmassnahmen, je Parzelle
  • Rechnungen aller Pflanzenschutz-, Dünge- und Bodenhilfsmittel
  • Lagerbestand stimmig mit Einkäufen und Anwendungen
  • Alle Mittel für den Bio-Landbau zugelassen
  • Kupferbilanz (Reinkupfer) je Parzelle: nach Bio-Verordnung höchstens 6 kg/ha im Jahr und 20 kg/ha in fünf Jahren; bei der Knospe zusätzlich höchstens 15 kg/ha in fünf Jahren auf dem Gesamtbetrieb
  • Pflanzgut aus biologischer Herkunft oder Bewilligung
  • Lesedaten: kg je Parzelle und Datum
  • Parzellen zugänglich für Blattproben, oder Traubenproben falls noch vorhanden, zur Rückstandsanalyse

Keller

  • Traubenübernahme den Herkunftsparzellen zugeordnet
  • Kellerbuch: Gärung, Abstich, Assemblage, Abfüllung
  • Önologische Mittel für Bio-Wein zugelassen, mit Rechnungen und Datenblättern
  • Analysen mit Gesamt-SO₂ innerhalb des Bio-Grenzwerts
  • Reinigungsaufzeichnungen und Reinigungsmittel
  • Mengenbilanz je Charge: Liter eingegangen, im Tank, abgefüllt
  • Chargen gekennzeichnet und zugänglich für Weinproben
  • Etiketten mit dem Code der Zertifizierungsstelle

Verkauf

  • Verkaufsrechnungen mit Bio-Kennzeichnung
  • Verkaufte Flaschen stimmig mit abgefüllten und gelagerten

Auch unangemeldete Kontrollen sind möglich. Die Unterlagen sollten deshalb jederzeit greifbar sein, auch elektronisch geführte. In GrapeFlow liegen Rebberg, Lager und Keller in einem System, und der Weg einer Charge von der Parzelle bis zur Flasche ist auf einen Blick abrufbar.

Stand zum Veröffentlichungsdatum. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei Ihrer Zertifizierungsstelle.

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