Compliance und Rückverfolgbarkeit

2. Nov. 2026·2 Min. Lesezeit·Luis Patrão

Bio-Kontrolle im Weinbau: Meldung und Checkliste für Weinberg und Keller

BioÖko-KontrolleMeldungChecklisteWeinbergKellerDeutschland

Die jährliche Öko-Kontrolle entscheidet sich weniger im Weinberg als in der Stimmigkeit der Aufzeichnungen. Am Anfang steht aber die Meldung.

Kontrollvertrag und Meldung

In Deutschland läuft es in zwei Schritten. Zuerst schließt der Betrieb einen Kontrollvertrag mit einer Öko-Kontrollstelle, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen ist. Die Kontrollstelle bestätigt die Angaben und teilt die Öko-Kontrollnummer zu. Erst danach meldet der Betrieb seine Tätigkeit nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 bei der zuständigen Landesbehörde — in Rheinland-Pfalz etwa bei der ADD Trier. Änderungen, auch ein Wechsel der Kontrollstelle, werden ebenfalls gemeldet. Das Zertifikat wird über TRACES ausgestellt.

Die Checkliste

Allgemeine Unterlagen

  • Meldung bei der Landesbehörde und Kontrollvertrag aktuell
  • Zertifikat und Bericht der letzten Kontrolle, Abweichungen behoben
  • Flächenangaben stimmig mit den gemeldeten Flächen

Weinberg

  • Vollständige Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmaßnahmen, je Parzelle
  • Rechnungen aller Pflanzenschutz-, Dünge- und Bodenhilfsmittel
  • Lagerbestand stimmig mit Einkäufen und Anwendungen
  • Alle Mittel im Öko-Landbau zugelassen
  • Kupferbilanz (Reinkupfer) je Parzelle, innerhalb des Grenzwerts
  • Pflanzgut aus ökologischer Herkunft oder Ausnahmegenehmigung
  • Lesedaten: kg je Parzelle und Datum
  • Parzellen zugänglich für Blattproben, oder Traubenproben falls noch vorhanden, zur Rückstandsanalyse

Keller

  • Traubenannahme den Herkunftsparzellen zugeordnet
  • Weinbuchführung (Kellerbuch bzw. Weinbuch): Vergärung, Abstiche, Verschnitte, Abfüllung
  • Önologische Mittel für Bio-Wein zugelassen, mit Rechnungen und Datenblättern
  • Analysen mit Gesamt-SO₂ innerhalb des Bio-Grenzwerts
  • Reinigungsaufzeichnungen und Reinigungsmittel
  • Trennung von konventionellem Wein, falls beides verarbeitet wird
  • Mengenbilanz je Partie: Liter eingegangen, im Tank, abgefüllt
  • Partien gekennzeichnet und zugänglich für Weinproben
  • Etiketten mit EU-Bio-Logo und Code der Kontrollstelle

Verkauf

  • Verkaufsrechnungen mit Bio-Kennzeichnung
  • Verkaufte Flaschen stimmig mit abgefüllten und gelagerten

Was scheitert, ist selten ein verbotenes Mittel. Es ist ein Abstich, der nicht notiert wurde, oder eine Partie, die in Litern nicht aufgeht. In GrapeFlow liegen Weinberg, Lager und Keller in einem System, und der Weg einer Partie von der Parzelle bis zur Flasche ist auf einen Blick abrufbar.

Stand zum Veröffentlichungsdatum. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei Ihrer Kontrollstelle und der zuständigen Landesbehörde.

Setzen Sie es in die Praxis um — jede Zugabe der Weinpartie zugeordnet.

Kostenlose Testphase starten