Compliance und Rückverfolgbarkeit
Bio-Kontrolle im Weinbau: Meldung und Checkliste für Weingarten und Keller
Die jährliche Bio-Kontrolle entscheidet sich weniger im Weingarten als in der Stimmigkeit der Aufzeichnungen. Am Anfang steht aber die Meldung.
Kontrollvertrag und Meldung
In Österreich schließt der Betrieb zuerst einen Bio-Kontrollvertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle ab. Die Meldung der Tätigkeit nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 läuft dann über diese Kontrollstelle, die sie an den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau des jeweiligen Bundeslandes weitergibt. Die Meldung muss vor dem Inverkehrbringen als Bio-Ware bzw. vor Beginn der Umstellung erfolgen. Zertifikate und gemeldete Betriebe sind über TRACES öffentlich einsehbar.
Eine österreichische Besonderheit: Die Richtlinie „Verhältnismäßige und angemessene Vorsorgemaßnahmen" (RL_0007) legt fest, wie Betriebe Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen vorbeugen müssen. Die Umsetzung wird bei der Kontrolle geprüft.
Die Checkliste
Allgemeine Unterlagen
- Kontrollvertrag und Meldung aktuell
- Zertifikat und Bericht der letzten Kontrolle, Abweichungen behoben
- Flächenangaben stimmig mit den gemeldeten Flächen
- Vorsorgemaßnahmen gegen Kontamination nach RL_0007 dokumentiert
Weingarten
- Vollständige Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmaßnahmen, je Parzelle
- Rechnungen aller Pflanzenschutz-, Dünge- und Bodenhilfsmittel
- Lagerbestand stimmig mit Einkäufen und Anwendungen
- Alle Mittel in der biologischen Produktion zugelassen
- Kupferbilanz (Reinkupfer) je Parzelle, innerhalb des Grenzwerts
- Pflanzgut aus biologischer Herkunft oder Ausnahmegenehmigung
- Lesedaten: kg je Parzelle und Datum
- Parzellen zugänglich für Blattproben, oder Traubenproben falls noch vorhanden, zur Rückstandsanalyse
Keller
- Traubenübernahme den Herkunftsparzellen zugeordnet
- Kellerbuch: Gärung, Abzug, Verschnitt, Abfüllung
- Önologische Mittel für Bio-Wein zugelassen, mit Rechnungen und Datenblättern
- Analysen mit Gesamt-SO₂ innerhalb des Bio-Grenzwerts
- Reinigungsaufzeichnungen und Reinigungsmittel
- Trennung von konventionellem Wein, falls beides verarbeitet wird
- Mengenbilanz je Charge: Liter eingegangen, im Tank, abgefüllt
- Chargen gekennzeichnet und zugänglich für Weinproben
- Etiketten mit EU-Bio-Logo und Code der Kontrollstelle
Verkauf
- Verkaufsrechnungen mit Bio-Kennzeichnung
- Verkaufte Flaschen stimmig mit abgefüllten und gelagerten
Was scheitert, ist selten ein verbotenes Mittel. Es ist ein Abzug, der nicht notiert wurde, oder eine Charge, die in Litern nicht aufgeht. In GrapeFlow liegen Weingarten, Lager und Keller in einem System, und der Weg einer Charge von der Parzelle bis zur Flasche ist auf einen Blick abrufbar.
Stand zum Veröffentlichungsdatum. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen bei Ihrer Kontrollstelle.
Setzen Sie es in die Praxis um — jede Zugabe der Weinpartie zugeordnet.
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